Satzung
§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen:
"Verein zur Förderung des Aachener Kinderkarnevals" e.V.
Er hat seinen Sitz in Aachen. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Aachen eingetragen werden.
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, die vielfältigen Aufgaben des kindgemäßen und jugendpflegerischen Brauchtums im Aachener Kinderkarneval ideell und finanziell zu fördern, insbesondere die Tradition des Kinderkostümzuges zu pflegen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Seine Tätigkeit ist unpolitisch.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Die zur Erreichung der Vereinszwecke benötigten Mittel sollen durch jährliche Mitgliederspenden, öffentliche Beihilfen und sonstige Spenden aufgebracht werden. Die Höhe der Mindestspende wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt *. Sie ist bis Aschermittwoch jeden Jahres einzuzahlen.
(* z.Zt. 11 €)